Stellungnahme zur geplanten Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

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Sehr geehrtes Präsidium des Studierendenparlaments,
sehr geehrte Mitglieder des Studierendenparlaments,
sehr geehrte Mitglieder des allgemeinen Studierendenausschusses,

in der Sitzung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) vom 05.09.2024 haben die Angehörigen des AStAs beschlossen, dass dem Vorsitzenden, dem Referenten für Finanzen, der Referentin für Soziales, dem Referenten für Kultur und dem Referent für Lehre und Hochschulkommunikation die Inflationsausgleichsprämie nach §3 Nummer 11c EStG ausgezahlt werden.

Die vorgesehenen Auszahlungen laut Protokoll sind wie folgt::
Vorsitz: 3.000 Euro
Finanzen: 3.000 Euro
Soziales: 2.000 Euro
Kultur: 2.000 Euro
Lehre und Hochschulkommunikation: 1.000 Euro

Begründet wird die Auszahlung mit dem Hintergrund eines Beschlusses vom BFH (Urteil VI R 51/05) vom 22.07.2008, welcher den Vorsitz und die Referenten des AStAs als Arbeitnehmende im Sinne des EStG einstuft.

Der stattgefundene Prozess sowie die Beschlussfassung werden auf das Schärfste kritisiert. Es gab keine ausreichende Diskussion außerhalb der AStA-Sitzung. Das Zustandekommen des Beschlusses ist für Außenstehende unschlüssig und intransparent. Die Höhe und Verteilung der Prämien, sowie das Fehlen von Auszahlungen an andere AStA-Mitglieder (wie die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, die Referentin für Nachhaltigkeit und studentisches Engagement) sind aus dem Protokoll nicht nachvollziehbar. Das Protokoll führt eine nur sehr kurze und unkonkrete Argumentation auf, aus welcher nicht hervorgeht in welchem Sinne die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden soll.

Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die AStA-Mitglieder sinnvoll und gerechtfertigt ist. Es werden insgesamt 11.000 Euro an fünf Personen aus den Mitteln der Studierendenschaft verwendet. Eine solche Auszahlung zulasten der allgemeinen Studierendenschaft halten wir für unangemessen.

Die unterzeichnenden Fachschaften fordern den AStA auf, den gefassten Beschluss aufzuheben und den Antrag im Studierendenparlament einzubringen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Beschlussfassungen, die als Selbstbereicherung der einzelnen Referenten wahrgenommen werden, dürfen nicht ausschließlich innerhalb des AStAs geführt werden. Diese Wahrnehmung wird durch die anhaltenden Debatten im Studierendenparlament über eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen verstärkt. Daher ist insbesondere das Studierendenparlament hier aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen und Prozesse zu entwickeln, um solche Situationen in Zukunft zu verhindern. Es liegt in der Verantwortung des Studierendenparlamentes, den Rahmen für einen konstruktiven Austausch zu schaffen.

Die Fachschaften sprechen sich durchaus dafür aus, das Engagement zu würdigen und wertzuschätzen. Jedoch wird die gewählte Form der Prämie als ungeeignet erachtet. Daher fordern die Fachschaften, den AStA und das Studierendenparlament auf, Wege zu finden, die Attraktivität dieser Ämter zu erhöhen und gleichzeitig die geleistete Arbeit angemessen zu würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

die Fachschaft Mathematik, Physik und Informatik,
die Fachschaft Chemie,
die Fachschaft Biowissenschaften,
die Fachschaft Bauingenieurwesen,
die Fachschaft Maschinenbau,
die Fachschaft Materialwissenschaften und Werkstofftechnik,
die Fachschaft Geowissenschaften und Ressourcenmanagement,
die Fachschaft Elektrotechnik und Informationstechnik,
die Fachschaft Lehramt,
die Fachschaft Kommunikationswissenschaft und Psychologie

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